
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, unterstützt Sie Ploceus bei allen erforderlichen Schritten und mit allen hierfür notwendigen Ausarbeitungen bis hin zum notariellen Kaufvertrag:
Erstellung von Verkaufsunterlagen
auf Basis der Ihnen vorliegenden Unterlagen und einer von uns zu erstellenden Fotodokumentation erarbeiten wir Ihnen rechtssichere Verkaufsunterlagen (Exposés) zur Versendung an Kaufinteressenten; sowohl klassisch in Papierform als auch e-mail versendefähig als pdf-Datei.
Sollten Ihnen keine Unterlagen vorliegen recherchieren wir diese für Sie oder erarbeiten Ihnen die entsprechenden Bestandszeichnungen über eine Aufmaßnahme.
Und selbstverständlich liefert Ploceus auch eine marktgerechte Preiseinwertung Ihrer Immobilie.
Erstellung von Kostengutachten
bei manchen Objekten ist es hilfreich den Verkauf mit einem Sachverständigen-Gutachten zu unterstützen, z. B. über die Kosten einer möglichen Energetischen Sanierung, einem (Teil-)Abbruch, einer Umnutzung oder einem An- oder Umbau etc.
Auch dieses liefern wir Ihnen. Sprechen Sie uns gern an!
Käufersuche
Wie von Ihnen gewünscht suchen wir Ihnen adäquate Kaufinteressenten entweder öffentlich über Anzeigenschaltungen, Einstellungen in den Immobilien-Internetforen, mit Werbeschilder direkt am Objekt oder vertraulich mit anonymen Veröffentlichungen und mit direkter Ansprache von in Frage kommenden Kaufinteressenten; ggf. auch aus unserer Interessentendatei.
egal, ob Sie Omas altes Häuschen, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie verkaufen möchten - Ploceus unterstützt Sie !
Besichtigungen
Wie, wann und mit welchen Kaufinteressenten eine Besichtigung durchgeführt werden soll bestimmen Sie. Selbstverständlich wird diese dann lenkend und den Interessenten über die bautechnischen wie auch baurechtlichen Optionen beratend begleitet.
Kosten
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung sind bei einem Immobilienverkauf die Maklergebühren hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufzuteilen. Die Höhe der Courtage richtet sich dabei nach den ortsüblichen Maklerprovisionen. In Hamburg betragen diese z. Zt. 7,14 % (inkl. 19% MWSt.) des Verkaufspreises.
Ploceus berechnet nach einem erfolgreichen Verkaufsabschluss hier 3% (inkl. 19% MWSt.) für den Verkäufer und 3% (inkl. 19% MWSt.) für den Käufer.
auch "Roh"-Immobilien verkaufen wir für Sie, z. B. einen Dachboden für den Ausbau zur Dachgeschosswohnung, ein erst noch herzurichtendes Baugrundstück oder ein Flachdach für eine Aufstockung oder Dachterrasse
Wenn der Verkauf nicht klappen will
Wenn mit Ihrer Immobilie aber gar nichts mehr zu gehen scheint und auch der Verkauf nicht richtig oder nicht zum erwarteten Preis klappen will, bieten sich vielleicht die folgenden Vorwegmaßnahmen – bei denen Ihnen Ploceus selbstverständlich ebenso tatkräftig zur Seite steht - als problemlösend an:
Umnutzung
manchmal kann der Wert einer zu verkaufenden Immobilie gesteigert werden durch eine vorweg durchgeführte und behördlich genehmigte Umnutzung. Eine solche Umnutzung lässt sich manchmal schon über kleine Kunstgriffe am Objekt realisieren.
Sollte solches bei Ihrer Immobilie möglich sein, beraten wir Sie darüber gern vorab.
Abgeschlossenheitserklärung
bei größeren zu verkaufenden Objekten kann der Verkaufspreis gesteigert werden, wenn dieses Objekt in Einzeleigentum verkauft wird. Auch schwierigere Objekte lassen sich über diesen Weg oft einfacher verkaufen.
Wir beraten Sie über mögliche Aufteilungen, den dafür erforderlichen Aufwand und erarbeiten Ihnen die entsprechenden Vorlagen für die Baubehörden.
Bauvoranfrage/ Bauantrag
Manchmal lässt sich eine Immobilie leichter (und viel gewinnbringender!) verkaufen, wenn man dem Käufer dokumentieren kann, welche Entwicklungsmöglichkeiten in dieser stecken. Ein B-Plan-Auszug ist da manchmal wenig hilfreich.
Mit einer Bauvoranfrage oder einem Bauantrag lassen sich Rahmenbedingungen und behördliche Ermessensspielräume wie z. B. mögliche Maximal-Bauvolumina, Befreiungs- und Ausnahmemöglichkeiten im Vorfeld ausloten und rechtssicher klären bzw. festlegen. Der von der Baubehörde auf die Bauvoranfrage erteilte Bauvorbescheid oder die auf den Bauantrag erteilte Baugenehmigung gelten für den Käufer uneingeschränkt weiter.




